Anfahrt zum Ostbayerischen Faschingszug:
Bitte macht euch rechtzeitig auf den Weg zum Ostbayerischen Faschingszug, damit ihr noch entspannt einen Parkplatz bekommt. Wir eröffnen bereits extra um 11.30 unsere Essens- und Verpflegungsstände und es gibt auch bereits Musik für euch.
Vom Norden (Weiden, Schwandorf) her kommend:
Über die A93. Bitte nutzt bereits die Autobahnausfahrt Ponholz (AS 36), dort Richtung Regenstauf. Alternativ kann man die B15 anfahren.
Vom Süden her kommend (Regensburg, Niederbayern und Oberbayern):
Über die A93. Bitte nutzt die AS 37, Ausfahrt Regenstauf.
Vom Osten her kommend (Cham, Roding, Nittenau):
Wir empfehlen auf der B16 bis nach Regensburg zu fahren, in Regensburg dann Richtung Zeitlarn, dann nach Regenstauf. Alternativ die Anfahrt über die B16, dann Nittenau raus fahren und über die "alte Regenstraße" nach Regenstauf (Ortsdurchfahrt wird allerdings vor Zugbeginn gesperrt).
Vom Westen her kommend (Hemau, Dietfurt):
Über die B8 nach Regensburg fahren. Dann entweder über die A93 in Richtung Hof oder über die B15 in Richtung Zeitlarn nach Regenstauf.
Parkplätze für Zuschauer
Es stehen an den Ortseingängen Parkflächen von Gewerbebetrieben zur Verfügung, die uns für den Ostbayerischen Faschingszug freigegeben wurden. Zudem Können die öffentlichen Gemeindeparkplätze genutzt werden und es gibt größere Straßenzüge, auf denen man parken kann.
Auf dieser Google-Karte haben wir euch alle freigegebenen Parkflächen eingezeichnet:
Ostbayerischer Faschingszug 2025 auf Google-Maps
Anfahrtshinweise für Faschingszugteilnehmer:
Faschingswägen können zum Aufstellplatz über die Regensburger Straße anfahren. Dort in die Bayernstraße einfahren und den Anweisungen der Ordner folgen. Anfahrten über die Autobahn erfolgen bitte über die Autobahnausfahrt Regenstauf. Aufstellung ist ab 10 Uhr möglich.
Für Fahrzeuge mit einer Zulassung >60km/h (also z. B. LKW oder Kleinlaster) gilt gemäß Auflage des Landratsamtes: Wenn Aufbauten bzw. Anbauten des Faschingswagens bereits bei der Anfahrt zum Aufstellplatz montiert sind, ist für die Anfahrt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h vorgeschrieben. Die Fahrzeuge sind bei der Anfahrt entsprechend mit Geschwindigkeitsschildern nach § 58 StVZO zu kennzeichnen. Der Faschingswagen muss bis zum Aufstellplatz von einem nachfolgenden Fahrzeug mit Warnblinkanlage begleitet werden. Anfahrt über Autobahn ist für Faschingswägen verboten! Diese Punkte gelten auch bei der Abreise! Für LKW gilt das Sonntagsfahrverbot. Das Landratsamt erteilt jedoch unbürokratisch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für den Faschingszug.