Hall of Fame / Ehrentitel

Die Faschingsgesellschaft Lari-Fari Diesenbach kann per Präsidiumsbeschluß oder Ausschußbeschluß folgende Ehrentitel vergeben: Ehrensenator, Senator, Ehrenpräsident und Ehrenmitglied. Träger von Ehrentiteln sind beitragsfrei.Die Verleihung von Ehrentiteln ist in der Satzung geregelt:

§ 03 Mitgliedschaft (...)

2. Ehrentitel

a) Verdiente Personen können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

b) Zum Ehrensenator / Zur Ehrensenatorin können durch Beschluss des Präsidiums Mitglieder ernannt werden, welche die Faschingsgesellschaft über das übliche Maß hinaus unterstützt und viele Verdienste um die Faschingsgesellschaft erworben haben.

c) Zum Senator / Zur Senatorin können durch Beschluss des Präsidiums Personen ernannt werden, welche die Faschingsgesellschaft über das übliche Maß hinaus finanziell unterstützen.

d) Zum Ehrenpräsidenten / zur Ehrenpräsidentin kann ein / eine amtierender / amtierende aber auch ein ehemaliger Präsident / eine ehemalige Präsidentin ernannt werden.

Die Entscheidung trifft das Präsidium.

e) Ehrenmitglieder, Ehrensenatoren / -innen, Senatoren / -innen und Ehrenpräsidenten / -innen sind nicht beitragspflichtig.

Bisher verliehene Ehrentitel:

Ehrenpräsidenten

Thomas Weih (2002)

Jörg Gabes (2009)

Ehrensenatoren

Rudi Wolf+ (1998)

Johann Zelzner (2006)

Richard Zaspel (2015)

Ehrenmitglieder

Siglinde Wolf (2004)

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